Was kostet ambulante Pflege — und was zahlt die Kasse?

Die meisten Kosten trägt die Pflegekasse. Wir zeigen Ihnen transparent, was Sie selbst zahlen müssen — und wie Sie alles optimal ausschöpfen.

Was die Kasse zahlt

Leistungen der Pflegekasse auf einen Blick

Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge — direkt an MultiCare, ohne dass Sie selbst Rechnungen vorstrecken müssen.

Pflegesachleistungen

Die Pflegekasse zahlt direkt an MultiCare — für alle pflegerischen Leistungen wie Körperpflege, Mobilisation, Behandlungspflege.

Pflegegrad 10 €
Pflegegrad 2761 €
Pflegegrad 31.432 €
Pflegegrad 41.778 €
Pflegegrad 52.200 €
Entlastungsbetrag

131 € pro Monat für alle Pflegegrade ab PG1 — für Hauswirtschaft, Betreuung, Begleitung und alltagsunterstützende Angebote (§ 45b SGB XI).

Alle Pflegegrade (PG1–5)131 €/Monat

Nicht genutzte Beträge können bis zu 12 Monate ins nächste Jahr übertragen werden.

Verhinderungspflege

Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist — durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe — übernimmt die Kasse bis zu 1.612 € pro Jahr (§ 39 SGB XI, ab PG2).

Ab Pflegegrad 2bis 1.612 €/Jahr

Kann durch nicht genutzten Teil der Kurzzeitpflege auf bis zu 3.224 € aufgestockt werden.

Eigenanteil

Ein Eigenanteil entsteht nur, wenn Sie mehr Leistungen abrufen, als die Kasse zahlt. Bei angemessener Planung bleibt dieser gering oder entfällt ganz.

Innerhalb des Kassensatzes0 €
Über dem Kassensatzje nach Leistung
§ 38 SGB XI

Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Sie müssen sich nicht entscheiden: Entweder Pflegegeld oder Pflegedienst. Das Gesetz (§ 38 SGB XI) erlaubt eine Kombinationsleistung — so können Familienpflege und professioneller Pflegedienst Hand in Hand arbeiten.

Beispiel: Pflegegrad 3

Mutter wird teilweise von Tochter gepflegt, teilweise von MultiCare — beide bekommen anteilig Geld.

MultiCare übernimmt 60 %
859 €
Pflegesachleistung (60% von 1.432 €)
Familie erhält 40 %
229 €
Pflegegeld (40% von 573 €)

Das Verhältnis lässt sich flexibel anpassen — monatlich neu festlegen ist möglich.

Steuersparpotenzial

Pflegekosten steuerlich absetzen

Eigenanteile an Pflegekosten können oft von der Steuer abgesetzt werden. Zwei Wege sind besonders relevant.

§ 35a EStG
Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Pflegeleistungen — wie Hauswirtschaft oder Betreuung — können mit 20 % der Kosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Maximum: 4.000 € pro Jahr. Wichtig: Zahlung per Überweisung, keine Barzahlung.

Beispiel: Eigenanteil 3.000 € → Steuerersparnis bis zu 600 €
§ 33 EStG
Außergewöhnliche Belastungen

Wenn die Pflegekosten einen bestimmten zumutbaren Eigenanteil übersteigen, können sie als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das ist besonders bei hohen Eigenanteilen relevant, die über den Kassensatz hinausgehen.

Hinweis: Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten — wir stellen alle nötigen Rechnungsbelege bereit.

Kosten & Finanzierung — Ihre Fragen beantwortet

Pflegesachleistungen zahlt die Pflegekasse direkt an den zugelassenen Pflegedienst. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige selbst, wenn Angehörige pflegen — es ist niedriger als Sachleistungen. Beide Leistungen lassen sich als Kombinationsleistung (§38 SGB XI) kombinieren.

Ja. Pflegekosten sind steuerlich absetzbar — entweder als außergewöhnliche Belastung (§33 EStG) oder als haushaltsnahe Dienstleistung (§35a EStG). Bei §35a können bis zu 20 % der Kosten, maximal 4.000 € jährlich, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. MultiCare stellt alle Belege aus.

Sie können den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für zusätzliche Leistungen nutzen, Verhinderungspflege- und Kurzzeitpflege-Budgets einsetzen oder einen Eigenanteil beisteuern. Wir helfen Ihnen, alle verfügbaren Mittel optimal zu kombinieren — kostenlos.

Grundpflege kostet i. d. R. 35–55 € pro Einsatz. Da die Pflegekasse die meisten Leistungen direkt übernimmt, ist der tatsächliche Eigenanteil oft gering oder null. Wir erstellen Ihnen kostenlos einen individuellen Finanzierungsplan. Jetzt anrufen: 06934868356

Wir erstellen Ihnen einen kostenlosen Finanzierungsplan

Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Was zahlt Ihre Pflegekasse? Was bleibt an Eigenanteil? Wir rechnen das gemeinsam durch — kostenlos und ohne Verpflichtung.

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