Behandlungspflege in Frankfurt —
medizinische Versorgung zu Hause

Verbandwechsel, Injektionen, Medikamentengabe — das muss nicht ins Krankenhaus. Unsere examinierten Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause, täglich wenn nötig.

Jetzt beraten lassen
Pflegefachkraft bei der medizinischen Behandlungspflege
Was ist das?

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die Ihr Arzt verordnet hat und die normalerweise in einer Arztpraxis oder Klinik durchgeführt werden — aber auch sicher zu Hause gemacht werden können. Voraussetzung: Eine examinierte Pflegefachkraft führt sie durch.

Wer täglich Insulin spritzen muss, einen Verbandwechsel braucht oder Medikamente nach einem genauen Schema einnimmt, kennt das: Der Weg zur Praxis ist mühsam, manchmal unmöglich. Wir kommen zu Ihnen — morgens, abends oder mehrmals täglich, je nach Bedarf.

Die Behandlungspflege wird nicht über die Pflegekasse, sondern über Ihre Krankenkasse abgerechnet. Ihr Arzt stellt dafür eine Verordnung aus (sogenanntes Muster 12). Wir übernehmen die Abrechnung direkt — Sie müssen keine Rechnungen vorlegen oder in Vorleistung gehen.

Wichtig: Behandlungspflege und Grundpflege können gleichzeitig stattfinden. Viele unserer Klienten erhalten beides — wir koordinieren das so, dass ein einziger Besuch ausreicht, statt dass zweimal täglich jemand klingelt.

Konkrete Leistungen

  • Medikamentengabe (oral, sublingual, transdermal)
  • Subkutane Injektionen (z. B. Insulin, Heparin)
  • Intramuskuläre Injektionen nach Verordnung
  • Verbandwechsel bei akuten und chronischen Wunden
  • Wundversorgung und Wundbeobachtung
  • Stomapflege (Kolostomie, Ileostomie)
  • Dekubituspflege und -prophylaxe
  • Blutzuckermessung und Dokumentation
  • Blutdruckmessung und -kontrolle
  • Katheterpflege (transurethraler Katheter)
  • Sondenpflege (PEG-Sonde, Ernährung)
  • Kompressionsstrümpfe anlegen
Kostenübernahme

Wer zahlt die Behandlungspflege?

Krankenkasse — nicht Pflegekasse

Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 37 SGB V), nicht der Pflegekasse. Das bedeutet: Ob Sie einen Pflegegrad haben oder nicht — wenn Ihr Arzt die Maßnahme verordnet, hat Ihre Krankenkasse die Kosten zu übernehmen.

Was Sie brauchen: Eine ärztliche Verordnung (Muster 12). Diese bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Wir helfen Ihnen dabei, die Verordnung korrekt ausfüllen zu lassen — viele Ärzte sind damit vertraut, manche brauchen eine kurze Information von uns.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Behandlungspflege in der Regel vollständig, wenn die medizinische Notwendigkeit dokumentiert ist. Zuzahlungen für Erwachsene betragen maximal 10 € pro Verordnung, höchstens 2 % des Jahreseinkommens insgesamt.

Wir erledigen die Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse. Kein Papierkram für Sie. Rufen Sie uns an: 069 34868356 · 0162 7297859
So läuft es ab

Von der Verordnung bis zum ersten Einsatz

1
Arzt aufsuchen

Ihr Arzt stellt die Verordnung (Muster 12) aus. Wir unterstützen Sie dabei, wenn Fragen auftauchen — auch telefonisch.

2
Kostenlose Beratung

Wir besprechen mit Ihnen die Häufigkeit und den genauen Umfang der benötigten Maßnahmen — bei Ihnen zu Hause oder am Telefon.

3
Pflegeplanung

Wir erstellen einen Pflegeplan und klären alles mit Ihrer Krankenkasse. Die Genehmigung erfolgt meist innerhalb weniger Tage.

4
Beginn der Pflege

Unsere examinierten Fachkräfte kommen zu Ihnen — pünktlich, zuverlässig, mit vollständiger Dokumentation für Ihren Arzt.

Häufige Fragen

Fragen zur Behandlungspflege

Grundpflege umfasst körperbezogene Alltagsunterstützung (Waschen, Ankleiden, Mobilisation) und wird von der Pflegekasse bezahlt. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen (Injektionen, Wundversorgung, Medikamentengabe) und wird von der Krankenkasse getragen — vorausgesetzt, der Arzt hat sie verordnet.

Ja — Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt eine Verordnung (Muster 12) aus. Das ist ein Standardformular, das jeder Arzt kennt. Wir helfen Ihnen bei Bedarf, das Gespräch mit Ihrer Arztpraxis vorzubereiten, und reichen die Verordnung dann direkt bei Ihrer Krankenkasse ein.

Behandlungspflege darf ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden — das schreibt das Gesetz vor. Bei MultiCare sind alle für die Behandlungspflege eingesetzten Kräfte staatlich examiniert (Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege mit Fachqualifikation) und regelmäßig fortgebildet. Das wird von der Krankenkasse geprüft.

Kostenlos & unverbindlich

Haben Sie Fragen zur Behandlungspflege?
Rufen Sie uns an.

Wir klären mit Ihnen, welche Maßnahmen benötigt werden, wie die Verordnung läuft und was Ihre Krankenkasse übernimmt. Ehrlich und ohne Umwege.

Beratungstermin vereinbaren