Betreuungsleistungen §45a SGB XI —
Gesellschaft, Aktivierung, Alltagshilfe

Vorlesen, Spazierengehen, Gesellschaft leisten — Betreuungsleistungen sind mehr als Pflege. Ab Pflegegrad 1 finanziert die Pflegekasse diese Unterstützung über den Entlastungsbetrag.

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Betreuerin in geselliger Runde mit älteren Menschen
Was ist das?

Betreuung und Aktivierung nach §45a SGB XI

Betreuungsleistungen nach §45a SGB XI sind aktivierende Begleitung und soziale Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf. Sie sind etwas grundlegend anderes als Grundpflege: Es geht nicht darum, körperliche Aufgaben zu übernehmen — sondern darum, Einsamkeit zu verhindern, geistig aktiv zu bleiben und den Alltag sinnvoll zu gestalten.

Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1 und wird in der Regel über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI finanziert — 131 Euro monatlich, die viele Menschen nicht nutzen. MultiCare ist ein anerkannter Anbieter und rechnet diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Besonders wichtig sind Betreuungsleistungen für Menschen mit Demenz, für ältere Menschen, die wenig soziale Kontakte haben, sowie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die das Haus kaum noch verlassen. Regelmäßige Besuche einer vertrauten Person können Lebensqualität, Orientierung und Wohlbefinden deutlich verbessern.

Ein echter Vorteil von MultiCare: Wir sind in elf Sprachen für Sie da — Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Persisch, Pashto, Urdu, Marokkanisch, Kurdisch, Albanisch und Russisch. Kulturell vertraute Betreuung in der eigenen Muttersprache ist für viele Menschen kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung für echte Verbindung und Vertrauen.

Was wir für Sie tun

  • Gesellschaft leisten und Gespräche führen
  • Vorlesen — auch in Ihrer Muttersprache
  • Spazierengehen und Begleitung im Freien
  • Gedächtnistraining und kognitive Aktivierung
  • Gemeinsame Alltagsgestaltung (Kochen, Backen, Basteln)
  • Begleitung zu Arztterminen und Behörden
  • Einkaufsbegleitung
  • Betreuung bei Demenz und Orientierungslosigkeit
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Kulturell angepasste Betreuung in Ihrer Sprache
Finanzierung

Wer finanziert die Betreuungsleistungen?

Betreuungsleistungen werden über den Entlastungsbetrag §45b finanziert — ein Anspruch, der für alle Pflegegrade gilt und von vielen nicht genutzt wird.

Pflegegrad Entlastungsbetrag / Monat Hinweis
Ab Pflegegrad 1131 €Anspruch auf Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2–5131 €Zusätzlich zu Sachleistungen
Jahresübertragbis zu 1.500 €Nutzbar bis 30. Juni des Folgejahres
Betreuungsleistungen lassen sich mit anderen Leistungen wie Grundpflege oder Hauswirtschaft kombinieren. Wir helfen Ihnen, Ihr Budget optimal zu nutzen. 069 34868356 · 0162 7297859
So läuft es ab

Von der Anfrage zum regelmäßigen Besuch

Vier unkomplizierte Schritte bis zu Ihrer festen Betreuungsperson.

1
Pflegegrad vorhanden

Ab Pflegegrad 1 besteht der Anspruch automatisch. Noch keinen Pflegegrad? Wir helfen Ihnen beim Antrag — kostenlos.

2
Entlastungsbetrag einsetzen

Sie beauftragen MultiCare — wir sind ein anerkannter Anbieter nach §45a und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse über den Entlastungsbetrag ab.

3
Feste Betreuungsperson

Wir ordnen nach Möglichkeit eine Person zu, die Ihre Sprache spricht und zu Ihnen passt — damit von Anfang an Vertrauen entsteht.

4
Regelmäßige Besuche

Verlässlich, pünktlich, herzlich — so oft wie Sie möchten und Ihr Budget es zulässt. Sie bestimmen, was beim Besuch passiert.

Häufige Fragen

Fragen zu den Betreuungsleistungen

Grundpflege ist körperbezogen: Sie umfasst Waschen, Anziehen, Mobilisation und ähnliche Pflegemaßnahmen, die die Pflegekasse als Sachleistungen finanziert. Betreuungsleistungen hingegen sind aktivierend und sozial — Gesellschaft leisten, vorlesen, spazieren gehen, Gedächtnistraining. Sie werden über den Entlastungsbetrag finanziert. Beide Leistungen können kombiniert werden und ergänzen sich ideal.

So oft wie Ihr Budget es erlaubt. Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat sind je nach vereinbartem Stundensatz etwa 2 bis 8 Stunden monatliche Betreuung möglich. Durch den Jahresübertrag können Sie mehrere Monate ansparen und dann auch intensivere Betreuungsphasen finanzieren — beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.

Ja, MultiCare ist ein anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI und rechnet die Betreuungsleistungen direkt über den Entlastungsbetrag mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken, keine Rechnungen sammeln und keinen Papierkram erledigen — das übernehmen wir für Sie.

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