Entlastungsbetrag §45b SGB XI —
131 € im Monat, die kaum einer nutzt
Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf 131 € monatlich — egal welcher Pflegegrad. Das Geld verfällt am Jahresende wenn Sie es nicht nutzen. Wir helfen Ihnen, es einzusetzen.
Jetzt beraten lassenDer Entlastungsbetrag §45b SGB XI erklärt
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht jedem Menschen mit einem Pflegegrad zu — und das unabhängig davon, ob es Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 ist. 131 Euro pro Monat stellt die Pflegekasse bereit, damit pflegebedürftige Menschen Unterstützung im Alltag erhalten können. Das klingt nicht nach viel — aber über das Jahr summiert sich das auf 1.500 Euro.
Das Besondere: Pflegegrad 1 hat ansonsten keinen Anspruch auf Sachleistungen oder Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag ist für diese Gruppe oft der einzige finanzielle Hebel. Und dennoch wird er von einem großen Teil der Anspruchsberechtigten gar nicht genutzt — das Geld verfällt, ohne dass jemand davon profitiert hat.
Wichtig: Der Entlastungsbetrag läuft parallel zu Ihren sonstigen Pflegeleistungen. Er beeinflusst weder Ihren Sachleistungsanspruch noch Ihr Pflegegeld. Er ist wirklich zusätzliches Geld — zweckgebunden für Alltagsunterstützung durch anerkannte Anbieter wie MultiCare.
Ein weiterer Vorteil: Der sogenannte Jahresübertrag. Wenn Sie im laufenden Jahr nicht den vollen Betrag nutzen, können Sie bis zu 12 Monate ansparen und das übertragene Geld bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. So entstehen Budgets von bis zu 2.500 Euro, die sich gezielt einplanen lassen.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?
- Einkaufen, Kochen, Haushalt durch Pflegedienst
- Betreuungsleistungen und Alltagsbegleitung
- Tagespflege und Nachtpflege
- Kurzzeitpflegeeinrichtungen (anteilig)
- Fahrtkosten zu Tagespflegeeinrichtungen
- Niedrigschwellige Betreuungsangebote
- Haushaltsnahe Dienstleistungen bei anerkannten Anbietern
- Verhinderungspflege (anteilig kombinierbar)
Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade
Der Entlastungsbetrag gilt für jeden — vom ersten Pflegegrad an. Er wird nicht mit anderen Leistungen verrechnet und läuft parallel zu Sachleistungen und Pflegegeld.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag / Monat | Besonderheit |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | Einzige Kassenleistung bei PG 1 |
| Pflegegrad 2 | 131 € | Zusätzlich zu Sachleistungen |
| Pflegegrad 3 | 131 € | Zusätzlich zu Sachleistungen |
| Pflegegrad 4 | 131 € | Zusätzlich zu Sachleistungen |
| Pflegegrad 5 | 131 € | Zusätzlich zu Sachleistungen |
| Jahresübertrag | bis zu 1.500 € | Nutzbar bis 30. Juni des Folgejahres |
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag
Vier einfache Schritte — und Sie zahlen nichts vor.
Der Anspruch besteht automatisch mit Ihrem Pflegegrad — Sie müssen nichts beantragen. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen das Geld zu.
Sie beauftragen MultiCare — wir sind ein anerkannter Anbieter nach §45b und dürfen den Entlastungsbetrag direkt abrechnen.
Wir erbringen die Leistung bei Ihnen zuhause und dokumentieren sie. Sie quittieren den Einsatz — fertig.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und keine Rechnungen einreichen.
Fragen zum Entlastungsbetrag §45b
Nein, nicht sofort. Der Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden — das nennt sich Jahresübertrag. Das bedeutet: Nicht genutztes Geld aus dem laufenden Jahr steht Ihnen noch bis Ende Juni des nächsten Jahres zur Verfügung. Dennoch lohnt es sich, das Budget regelmäßig einzusetzen, damit nichts verloren geht.
Ja, absolut. Der Entlastungsbetrag ist vollständig zusätzlich zu den regulären Pflegesachleistungen und zum Pflegegeld nutzbar. Er wird separat abgerechnet und beeinflusst Ihre anderen Ansprüche in keiner Weise. Sie können ihn also unabhängig von allem anderen einsetzen.
Pflegegeld wird direkt an Sie als pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden — etwa um Angehörige zu entlohnen. Der Entlastungsbetrag hingegen wird ausschließlich an anerkannte Anbieter wie MultiCare gezahlt, nicht an Sie persönlich. Dafür gilt er für alle Pflegegrade ab PG 1, während Pflegegeld erst ab PG 2 möglich ist.
Lassen Sie Ihren Entlastungsbetrag
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Wir prüfen gemeinsam, welche Leistungen für Sie in Frage kommen — kostenlos, ohne Druck und in Ihrer Sprache.