Verhinderungspflege in Frankfurt —
damit Pflegende eine Pause machen können
Wer zu Hause pflegt, braucht auch mal Zeit für sich. Die Pflegekasse zahlt bis zu 3.539 € pro Jahr, damit Sie Urlaub machen oder krank sein dürfen — MultiCare übernimmt in der Zwischenzeit.
Jetzt beraten lassenWas ist Verhinderungspflege?
In Deutschland pflegen Millionen Menschen einen Angehörigen zu Hause — meistens ohne große Unterstützung, oft jahrelang. Wer das tut, darf krank werden, muss mal weg oder braucht einfach eine Auszeit. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.
Die Regelung ist einfach: Wenn die Person, die normalerweise pflegt, vorübergehend verhindert ist — egal ob durch Urlaub, Krankheit, einen Klinikaufenthalt oder private Gründe — übernimmt ein zugelassener Pflegedienst die Pflege. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 3.539 € pro Jahr, sofern ein Pflegegrad 2 oder höher vorliegt und keine vorherige Mindestpflegezeit mehr erforderlich ist.
Die Verhinderungspflege kann sehr flexibel genutzt werden: stundenweise, tageweise oder für mehrere Wochen am Stück — bis zu 8 Wochen im Jahr sind möglich. Das Budget kann auch mit dem Kurzzeitpflege-Budget kombiniert werden, sodass bis zu 3.539 € im Jahr zur Verfügung stehen.
Wir bei MultiCare sorgen dafür, dass der Übergang reibungslos ist. Wir übergeben uns so, als würden wir die Person schon lange kennen — weil wir uns vorher Zeit nehmen, sie kennenzulernen.
Wann greift Verhinderungspflege?
- Urlaub der pflegenden Person
- Erkrankung der pflegenden Person
- Krankenhausaufenthalt der pflegenden Person
- Berufliche Verpflichtungen (z. B. Dienstreise)
- Familiäre Notfälle
- Erholungsaufenthalte und Kuren
- Jede andere Verhinderung — auch ohne Angabe von Gründen
Was MultiCare dann übernimmt
- Alle Leistungen der Grundpflege
- Medikamentengabe (sofern verordnet)
- Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Demenzgerechte Betreuung
- Begleitung und Gesellschaft
- Dokumentation für Pflegekasse
Bis zu 3.539 € pro Jahr
Mit der Kombination aus Verhinderungspflege- und Kurzzeitpflege-Budget stehen erhebliche Mittel zur Verfügung.
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Beide Leistungen greifen auf dasselbe Budget zu; die Beträge werden nicht addiert.
Voraussetzungen: Pflegegrad 2 oder höher; eine vorherige Mindestpflegezeit ist nicht mehr erforderlich. Verhinderungspflege ist bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr möglich.
Stand: Juli 2026. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Von der Anfrage bis zur Übergabe
Rufen Sie uns an — am besten 1–2 Wochen vor dem Beginn. Bei kurzfristigen Ausfällen versuchen wir so schnell wie möglich zu helfen.
Wir besprechen den Zeitraum, die benötigten Leistungen und klären die Finanzierung mit der Pflegekasse.
Unsere Pflegekraft lernt die zu pflegende Person im Voraus kennen — Gewohnheiten, Medikamente, Routinen. Damit der Übergang sanft ist.
Wir übernehmen zuverlässig für den vereinbarten Zeitraum. Sie sind erreichbar und wir melden uns, wenn etwas Wichtiges passiert.
Fragen zur Verhinderungspflege
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Leistung der Pflegekasse, die greift, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend nicht pflegen kann — egal ob wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen. Ein zugelassener Pflegedienst übernimmt dann die Pflege. Ab Pflegegrad 2 stehen 3.539 € pro Jahr zur Verfügung, für bis zu 8 Wochen.
Im Idealfall melden Sie sich 1–2 Wochen vorher, damit wir eine passende Pflegekraft einplanen und die Pflegekasse informieren können. Bei plötzlichen Ausfällen — zum Beispiel wenn die pflegende Person selbst erkrankt — versuchen wir so kurzfristig wie möglich zu helfen. Rufen Sie uns an: 069 34868356 · 0162 7297859.
Ja, das Budget kann sehr flexibel eingesetzt werden — stundenweise, tageweise oder über mehrere Wochen. Es wird anteilig verbraucht. So können Sie das Jahresbudget von 3.539 € zum Beispiel auf viele kurze Einsätze aufteilen, wenn die pflegende Person regelmäßig ein paar Stunden Freiraum braucht.
Verhinderungspflege beantragen Sie bei der Pflegekasse. Für den Verhinderungspflege-Antrag werden meist Zeitraum, Ersatzpflege und Kosten benötigt; MultiCare unterstützt bei der Vorbereitung, die verbindliche Bewilligung erteilt die Kasse.
Ja, stundenweise Verhinderungspflege ist möglich, wenn die private Pflegeperson nur für einige Stunden verhindert ist. So lässt sich Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst flexibel für Entlastungstermine einsetzen.
Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die übliche private Pflegeperson ausfällt. Der Verhinderungspflege-Anspruch besteht grundsätzlich ab Pflegegrad 2; Details und bereits verbrauchtes Budget prüft die Pflegekasse.
Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege unterscheiden sich vor allem durch den Versorgungsort und Anlass. Die Verhinderungspflege zu Hause kann die vertraute Umgebung erhalten; 2026 greifen beide Leistungen auf einen gemeinsamen Jahresbetrag zu.
Haben Sie Fragen zur Verhinderungspflege?
Rufen Sie uns an.
Wir klären gemeinsam, wie viel Budget Ihnen zusteht und wie wir die Übergabe am besten gestalten. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Fachquelle: Bundesministerium für Gesundheit. Individuelle Ansprüche und die konkrete Abrechnung bitte mit der Pflege- oder Krankenkasse klären. Bundesgesundheitsministerium