Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI —
Pflicht kennen, Pflegegeld sichern

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen. Wir kommen zu Ihnen — unkompliziert, kostenlos für Sie, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

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Beratungsgespräch zwischen Pflegefachkraft und Angehörigen
Was steckt dahinter?

Was ist der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI?

Wer Pflegegeld bezieht, wird zu Hause von Angehörigen oder privat gepflegt — nicht von einem Pflegedienst. Das ist vollkommen in Ordnung. Der Gesetzgeber möchte aber sicherstellen, dass die Pflegequalität stimmt und die pflegenden Angehörigen gut informiert sind.

Deshalb schreibt §37.3 SGB XI vor: Pflegegeldempfänger müssen regelmäßig einen zugelassenen Pflegedienst aufsuchen — oder den Pflegedienst zu sich nach Hause kommen lassen. Dieser Besuch heißt Beratungseinsatz.

Der Beratungseinsatz ist kein Kontrollbesuch. Er ist eine Unterstützungsleistung: Der Pflegedienst schaut sich die Pflegesituation an, gibt Tipps zur korrekten Pflegedurchführung, informiert über Hilfsmittel und entlastet die pflegenden Angehörigen.

Wichtig: Ohne Nachweis droht Kürzung

Wer den Beratungseinsatz nicht fristgerecht nachweist, riskiert eine Kürzung oder sogar den Entzug des Pflegegeldes. Die Pflegekasse sendet eine Aufforderung — warten Sie nicht zu lange.

Was wir beim Beratungseinsatz tun

  • Beurteilung der häuslichen Pflegesituation
  • Überprüfung ob der Pflegegrad noch passt
  • Beratung der pflegenden Angehörigen zur korrekten Durchführung
  • Hinweise auf Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator, Haltegriffe)
  • Information über weitere Leistungsansprüche
  • Unterstützung bei der Dekubitusprophylaxe
  • Tipps zur Sturz- und Unfallvermeidung
  • Dokumentation und Nachweis an die Pflegekasse
  • Entlastungsgespräch für pflegende Familienmitglieder
Wie oft ist Pflicht?

Häufigkeit je Pflegegrad

Je höher der Pflegegrad, desto häufiger ist der Beratungseinsatz vorgeschrieben. Bei MultiCare kümmern wir uns um die Terminvereinbarung und den Nachweis — Sie müssen sich um nichts kümmern.

2× jährlich
Pflegegrad 2 & 3

Halbjährlich — also alle sechs Monate muss ein Beratungseinsatz nachgewiesen werden. Freiwillig ist auch öfter möglich.

4× jährlich
Pflegegrad 4 & 5

Vierteljährlich — also alle drei Monate. Bei höherem Pflegebedarf ist engmaschigere Begleitung sinnvoll und gesetzlich vorgeschrieben.

0 € für Sie
Kosten trägt die Pflegekasse

Der Beratungseinsatz ist für Sie vollständig kostenlos. MultiCare rechnet direkt mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse ab.

Pflegegrad Häufigkeit Kosten für Sie
Pflegegrad 1Freiwillig (keine Pflicht)0 €
Pflegegrad 2Mindestens 1× pro Halbjahr0 €
Pflegegrad 3Mindestens 1× pro Halbjahr0 €
Pflegegrad 4Mindestens 1× pro Quartal0 €
Pflegegrad 5Mindestens 1× pro Quartal0 €
Sie wissen nicht, wann Ihr nächster Beratungseinsatz fällig ist? Wir schauen das für Sie nach. Einfach anrufen: 069 34868356 · 0162 7297859
So läuft es ab

Vom Anruf bis zum Nachweis

Einfach, schnell und ohne Bürokratie für Sie.

1
Anruf oder Nachricht

Sie rufen uns an oder schreiben uns eine WhatsApp. Wir vereinbaren gemeinsam einen passenden Termin bei Ihnen zu Hause.

2
Besuch bei Ihnen

Eine qualifizierte Pflegefachkraft kommt zu Ihnen. Der Besuch dauert je nach Situation 20–60 Minuten und ist entspannt — kein Stress, keine Prüfung.

3
Beratung & Dokumentation

Wir beraten Sie, beantworten Ihre Fragen und dokumentieren den Besuch. Sie erhalten eine Bestätigung zum Abheften.

4
Nachweis an Pflegekasse

Wir erledigen den Nachweis gegenüber Ihrer Pflegekasse selbstständig. Sie müssen sich um nichts kümmern — das Pflegegeld bleibt gesichert.

Häufige Fragen

Fragen zum Beratungseinsatz

Alle Personen mit Pflegegrad 2–5, die Pflegegeld nach §37 SGB XI beziehen, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen. Pflegegrad 1 ist ausgenommen, der Beratungseinsatz ist dort freiwillig aber möglich.

Die Pflegekasse schickt in der Regel eine Erinnerung. Wer den Beratungseinsatz dennoch nicht nachweist, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes. Bei wiederholter Nicht-Erbringung kann das Pflegegeld vollständig eingestellt werden. Reagieren Sie deshalb schnell auf Aufforderungen der Pflegekasse.

Ja — bei MultiCare sprechen wir Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Persisch, Pashto, Urdu, Marokkanisch, Kurdisch, Albanisch und Russisch. Wir versuchen, Ihnen immer eine Pflegekraft in Ihrer bevorzugten Sprache zu schicken.

Nein. Der Beratungseinsatz verpflichtet Sie zu nichts. Sie können weiterhin Pflegegeld beziehen und von Angehörigen gepflegt werden — MultiCare kommt nur für den gesetzlich vorgeschriebenen Besuch. Kein Vertrag, kein Druck.

Kostenlos & unkompliziert

Beratungseinsatz fällig?
Wir kommen zu Ihnen.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir vereinbaren einen Termin, der zu Ihrem Alltag passt. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir.

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